aber die lasse ich lieber machen.
Als ich ihn nun dort abgegeben habe, kam die Frage Meister:
"... und die ASU Bescheinigung? Die brauche ich ja auch noch...!"
ICH:
"Nöööö, die ist überflüssig, braucht der Frosch nicht!"
Meister:
"Neneeee, dat is aber ein Diesel, nur Benziner mit Zulassung vor dem 1.7.1969 brauchen keine
... der braucht auf alle Fälle eine!"
ICH: "Nöööö, der ist vor 1977 und da greift der § 47a StVZO.
ZITAT aus § 47a StVZO:
Die Halter von Fahrzeugen müssen nach § 47a StVZO zur Überwachung und Minimierung des Abgasausstoßes in regelmäßigen Abständen an ihren Kraftfahrzeugen Abgasuntersuchungen vornehmen lassen. Das betrifft sowohl Fahrzeuge mit Benzinmotor als auch die Dieselfahrzeuge. Ausgenommen sind: - Motorräder,
- Fahrzeuge mit Benzinmotor, Zulassung vor dem 1.7.1969,
- Dieselfahrzeuge, Zulassung vor dem 1.1.1977,
- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
- Arbeitsmaschinen.

...... eeeecht, dat wusste ich nicht!"
Tja, auch ein Meisterbrief schützt nicht vor Unwissenheit!!